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Präzise Wohnflächenberechnung – die wichtigsten Faktoren für die Ermittlung der korrekten Quadratmeterzahl

Wenn es um den Verkauf oder die Vermietung von Immobilien geht, ist das Thema Wohnfläche von großer Bedeutung. Wann wird eine genaue Berechnung der Wohnfläche benötigt, und wie wird sie berechnet? Das erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.  

Die Wohnflächenberechnung wird in der Regel benötigt, um den tatsächlichen Wohnraum in einem Gebäude zu ermitteln. Diese Berechnung ist wichtig für eine Vielzahl von Zwecken, wie z.B.: 

  1. Verkauf oder Vermietung von Immobilien: Die Wohnfläche ist ein wichtiger Faktor bei der Bestimmung des Marktwerts einer Immobilie und beeinflusst den Preis, wenn sie verkauft oder vermietet wird. 
  1. Bauanträge und Genehmigungen: Die Wohnflächenberechnung ist oft ein wesentlicher Teil der Bauantragsunterlagen und wird von den zuständigen Behörden zur Überprüfung verwendet, ob ein Projekt den geltenden Bestimmungen entspricht. 
  1. Finanzierung: Banken und andere Finanzinstitute verlangen oft eine Wohnflächenberechnung, um die Kreditwürdigkeit zu bewerten und die Höhe des Kredits festzulegen. 
  2. Energieeffizienz: Die Wohnfläche ist auch ein wichtiger Faktor bei der Berechnung des Energieverbrauchs eines Gebäudes. 

Was zählt zur Wohnfläche? 

Zur Wohnfläche einer Wohnung oder eines Hauses zählen zumindest anteilig  

  • die nach allen Seiten geschlossenen Räume, die ausschließlich zu dieser Wohnung oder diesem Haus gehören,  
  • Balkone, Loggien, Dachgärten, Terrassen (in der Regel zu ¼) 
  • Wintergärten (wenn sie beheizt sind) 
  • Schwimmbäder (maximal zur Hälfte) 

 Zubehörräume, wie   

  • Keller 
  • Waschküche 
  • Trockenraum 
  • Dachboden  
  • Garage 
  • Geschäftsräume 
  • Heizungsräume 

  zählen dagegen nicht mit. 

Die Wohnfläche wird auf Basis der Wohnflächenverordnung (WoFlV) berechnet 

Nach § 2 WoFlV umfasst die Wohnfläche die Grundfläche aller Räume, die ausschließlich zur Wohnung bzw. zum Haus gehören.  

Allerdings gilt zu beachten, dass nicht alle Räume zu gleichem Anteil in die Wohnfläche mit einfließen. Ausschlaggebend ist hierbei die Art als auch die Höhe eines Raumes.  

  • Räume mit einer lichten Höhe von 2m werden zu 100% eingerechnet 
  • Räume mit einer Höhe zwischen 1 und 2 m (Dachschrägen) fließen mit 50% in die Wohnfläche mit ein.  
  • Alle Räume, die weniger als 1m hoch sind, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.  
  • Balkone, Terrassen und Loggien werden in der Regel nur zu 25% auf die Wohnfläche angerechnet.  
  • Wintergärten (wenn beheizt) und Schwimmbäder werden generell mit 50% berechnet. 
  • Treppen bis zu drei Stufen werden ebenfalls berücksichtigt, während Treppen über drei Stufen hinaus, nicht berücksichtigt werden.  

 

 

Bei Unsicherheit sollte immer ein Experte herangezogen werden. Das Team von Reschke Immobilien unterstützt Sie gerne bei der Suche nach einem Experten und rund um die Ermittlung der exakten Wohnflächenberechnung mit seiner Expertise. Wir sind nur einen Anruf entfernt. 

 

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